Abschnitt 111

1

A. Nach den Gebräuchen aller Kulturvölker wird die Eheschließung durch Gesetz und Zeremonien geregelt.

B. Darum glauben wir, dass alle Eheschließungen in der Kirche Christi der Heiligen der Letzten Tage auf einer hierzu anberaumten öffentlichen Versammlung oder einem Fest vollzogen werden sollten.

C. Diese Hochzeitsfeierlichkeit sollte von einem Präsidierenden Hohepriester, Hohepriester, Bischof, Ältesten oder Priester vollzogen werden, wobei es den Eheschließenden nicht verwehrt ist, von einer anderen Behörde getraut zu werden.

D. Wir glauben, dass es nicht rechtens ist, Mitgliedern der Kirche zu verbieten, außerhalb der Kirche die Ehe zu schließen, wenn sie dies beschlossen haben. Aber solche Personen werden als schwach im Glauben an unseren Herrn und Heiland Jesus Christus angesehen.

2

A. Die Eheschließung sollte mit Gebet und Danksagung begangen werden und bei der Feierlichkeit sollen die zu verheiratenden Personen nebeneinander stehen, rechts der Mann, links die Frau. Sie sollen von dem Amtierenden so angeredet werden, wie ihn der Heilige Geist leitet. Wenn keine gesetzlichen Hindernisse bestehen, so soll er sagen, wobei er beide mit ihrem Namen anredet:

B. ,,Ihr kommt überein, einander Lebensgefährten, Mann und Frau, zu sein und die zu diesem Stande gehörenden Rechte zu beachten. Das heißt, ihr sollt ganz und gar füreinander da sein und euch in eurem Leben von anderen fernhalten.”

C. Und nachdem sie mit ,,Ja” geantwortet haben, soll er sie im Namen des Herrn Jesus Christus und Kraft des Gesetzes des Landes und der Vollmachten, mit denen er ausgestattet ist, zu „Mann und Frau“ erklären und zu ihnen sagen:

D. ,,Dass Gott seinen Segen dazugebe und euch dazu anhalte, euren Bund zu vollziehen von nun an bis in Ewigkeit. Amen”

3

Der Schriftführer jeder Gemeinde sollte ein Verzeichnis aller in der Gemeinde geschlossenen Ehen führen.

4

A. Alle gesetzlichen Eheverträge, die geschlossen wurden, bevor eine Person in dieser Kirche getauft wird, sollen heilig gehalten und erfüllt werden.

B. Insoweit, als diese Kirche Jesu Christi des Verbrechens der Hurerei und der Vielweiberei beschuldigt wurde, erklären wir, dass ein Mann ein (Zahlwort! Anm. d. Übers.) Weib und eine Frau nur einen Ehegatten haben soll; es sei denn im Falle des Todes, wo es jedem freisteht, wieder zu heiraten.

C. Es ist nicht rechtens, ein Weib zu überreden, sich gegen den Willen ihres Ehemanns taufen zu lassen; noch ist es rechtens, sie dahin zu beeinflussen, ihren Ehemann zu verlassen.

D. Alle Kinder sind dem Gesetz verpflichtet, ihren Eltern zu gehorchen und es ist ungesetzlich und unrecht, sie zu beeinflussen, einen anderen religiösen Glauben anzunehmen oder sich taufen zu lassen oder ohne deren Einwilligung ihre Eltern zu verlassen.

E. Wir glauben, dass alle Personen, welche die Aufsicht über ihre Mitmenschen haben und diese daran hindern, die Wahrheit anzunehmen, sich für eine solche Sünde verantworten müssen.