Abschnitt 112

1

Wir glauben, dass Regierungen von Gott zum Wohle der Menschen eingesetzt worden sind und dass er (Gott) Menschen für ihre Handlungen in Bezug auf diese verantwortlich macht, sei es im Erlass von Gesetzen oder in deren Anwendung zum Wohle und zur Sicherheit der Gesellschaft.

2

Wir glauben, dass keine Regierung in Frieden bestehen kann, wenn derartige Gesetze nicht geschaffen und unverletzlich gehalten werden, die jedem Menschen Gewissensfreiheit, Recht an und auf Besitz und Eigentum und Schutz des Lebens zusichern.

3

Wir glauben, dass Regierungen unbedingt Verwaltungsbeamte und Richter benötigen, um deren Gesetzen Geltung zu verschaffen und dass diejenigen, die das Gesetz unparteiisch und gerecht anwenden, gesucht und (wenn in einer Republik) durch die Stimme des Volkes oder den Willen der Macht im Staate gestützt werden sollten.

4

A. Wir glauben, dass die Religion von Gott eingesetzt worden ist und dass die Menschen ihm, ihm allein, für die Ausübung der Religion verantwortlich sind; es sei denn, ihre religiöse Meinung veranlasse sie, Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen.

B. Wir glauben aber nicht, dass das menschliche Gesetz ein Recht darauf habe, durch Vorschreiben von Regeln für den Gottesdienst einzugreifen, das Gewissen der Menschen einzuengen, noch Formen öffentlicher oder privater Andacht vorzuschreiben.

C. Wir glauben, dass die bürgerlichen richterlichen Beamten Verbrechen Einhalt gebieten sollten, aber niemals das Gewissen überwachen; sie sollten Schuld bestrafen, doch nie die Freiheit der Seele unterdrücken.

5

A. Wir glauben, dass alle Menschen verpflichtet sind, die jeweiligen Regierungen, unter denen sie leben, zu tragen und zu unterstützen, während sie in ihren ererbten unveräußerlichen Rechten durch die Gesetze dieser Regierungen geschützt werden und dass Empörung und Aufstand solcherart geschützten Bürgern nicht geziemt und entsprechend bestraft werden sollte.

B. Wir glauben, dass alle Regierungen das Recht haben, solche Gesetze zu erlassen, die nach ihrem eigenen Ermessen am besten dazu geeignet sind, das öffentliche Interesse zu wahren, jedoch gleichzeitig die Gewissensfreiheit heilig zu halten.

6

A. Wir glauben, dass jedermann in seiner Stellung geehrt werden sollte – Regierende und Richter als solche, die eingesetzt worden sind zum Schutze der Unschuldigen und zur Bestrafung der Schuldigen;

B. und dass die Menschen allen Gesetzen Achtung und Ehrerbietung schulden, da ohne diese Friede und Eintracht durch Anarchie und Terror verdrängt würden.

C. Da die menschlichen Gesetze mit dem ausdrücklichen Zweck der Wahrnehmung unserer Interessen als Einzelperson und als Nationen zwischen Mensch und Mensch eingesetzt wurden und die vom Himmel gegebenen göttlichen Gesetze Regeln über geistige Angelegenheiten, für Glauben und Andacht vorschreiben, sind sie beide vom Menschen ihrem Schöpfer gegenüber zu verantworten.

7

A. Wir glauben, dass Regierende, Staaten und Regierungen ein Recht haben und dazu verpflichtet sind, Gesetze zum Schutze aller Bürger in der freien Ausübung ihres religiösen Glaubens zu erlassen.

B. Wir glauben aber nicht, dass sie von Rechts wegen ein Recht hätten, Bürger dieses Grundrechts zu berauben oder sie in ihrer Meinung zu verurteilen, solange den Gesetzen Achtung und Ehrerbietung bezeigt wird und derartige religiöse Meinungen keine Volksverhetzung oder Verschwörungen gutheißen.

8

A. Wir glauben, dass das Begehen eines Verbrechens seiner Art nach bestraft werden sollte;

B. dass Mord, Verrat, Raub, Diebstahl und Landfriedensbruch auf jeden Fall ihrer Schuld und ihrem Zweck zum Bösen unter den Menschen entsprechend nach den Gesetzen der Regierung bestraft werden sollten, in deren Bereich das Verbrechen begangen wurde.

C. Zur Erhaltung des öffentlichen Friedens und der Ruhe sollten alle Menschen mitwirken und ihre Fähigkeiten dazu einsetzen, Verbrechen auf Grund guter Gesetze der Bestrafung zuzuführen.

9

Wir glauben nicht, dass es richtig ist, religiösen Einfluss mit bürgerlichen Regierungen zu verbinden, wodurch eine religiöse Gemeinschaft begünstigt und eine andere in ihren geistigen Rechten eingeengt wird und die persönlichen Rechte ihrer Mitglieder als Bürger versagt würden.

10

A. Wir glauben, dass alle religiösen Gemeinschaften ein Anrecht darauf haben, ihre Mitglieder wegen unangemessenen Verhaltens nach den Regeln und Bestimmungen besagter Gemeinschaften zur Rechenschaft zu ziehen, vorausgesetzt, dass eine derartige Verhandlung sich auf Mitgliedschaft und guten Ruf bezieht.

B. Wir glauben aber nicht, dass eine religiöse Gemeinschaft das Recht habe, Menschen über das Anrecht an Eigentum oder Leben zu verurteilen, ihnen Güter dieser Welt wegzunehmen oder sie in Gefahr für Leib und Leben zu bringen, noch ihnen irgendwelche körperlichen Strafen aufzuerlegen. Sie können sie nur aus ihrer Gemeinschaft ausschließen und sich von ihrer Gesellschaft zurückziehen.

11

A. Wir glauben, dass Menschen zur Abhilfe allen Unrechts und Übelständen das bürgerliche Recht anrufen sollten, wo persönlicher Missbrauch der Macht zugefügt oder das Recht auf Eigentum oder der Persönlichkeit verletzt wird, wenn solche Gesetze zum Schutze derselben bestehen.

B. Wir glauben aber, dass alle Menschen berechtigt sind, sich selbst, ihre Freunde und Eigentum und die Regierung vor ungerechtfertigten An- und Übergriffen aller Personen in Notzeiten zu verteidigen, wenn ein sofortiger Anruf der Gesetze nicht erfolgen kann und Abhilfe geboten ist.

12

A. Wir halten es für richtig, das Evangelium allen Völkern der Erde zu predigen und die Rechtschaffenen zu warnen, sich vor der Verderbtheit der Welt zu retten.

B. Wir halten es aber nicht für richtig, sich mit Leibeigenen einzulassen und ihnen gegen den Willen ihrer Herren weder das Evangelium zu predigen noch sie zu taufen;

C. noch sich in ihre Angelegenheiten einzumischen oder sie im Geringsten dahin zu beeinflussen oder zu veranlassen, dass sie mit ihrer Lage in diesem Leben unzufrieden würden und dabei Menschenleben zu gefährden.

D. Wir glauben, dass eine solche Einmischung ungesetzlich und unrecht ist, gefährlich für den Frieden jeder Regierung, die erlaubt, dass menschliche Wesen in Knechtschaft gehalten werden.