Abschnitt 122

Ich war am fünfzehnten Tage des vierten Monats des Jahres 1894 in Fasten und im Gebet vor dem Herrn. Vom Geist aufgefordert stand ich vom Gebet auf und schrieb:

So spricht der Heilige Geist zu den Ältesten und der Kirche:

1

A. Meine Diener gingen hart miteinander um. Manche waren nicht genügend bereit, auf die zu hören, deren Aufgabe es ist, die Offenbarungen zu lehren, die meine Kirche bereits bekommen hat.

B. Solange mein Volk nicht diejenigen beachtet und auf sie hört, die in der Kirche eingesetzt sind, die Offenbarungen zu lehren, wird es Missverständnisse und Verwirrung unter den Mitgliedern geben.

2

A. Die Last der Sorge um die Kirche ruht auf dem, der berufen ist, dem Hohepriestertum der Kirche vorzustehen und auf denen, die zu seinen Beratern berufen sind.

B. Sie sollen nach dem Geiste der Weisheit und der Verständigung lehren, so wie sie jedes Mal durch Offenbarungen geleitet werden.

3

A. Es ist Aufgabe der Zwölf, das Evangelium zu predigen und nach den Verordnungen hieraus zu handeln, so wie es die Heiligen Schriften anweisen, die ihr bekommen habt.

B. Sie sind zu diesen Aufgaben berufen und bestellt worden und sie müssen nach Weisung und Rat der Präsidentschaft reisen und predigen.

4

A. Aus Gründen, die ihr zur gegebenen Zeit erkennen und einsehen werdet, erscheint es mir nicht ratsam, dass die Kollegien der Präsidentschaft und der Zwölf vollzählig würden.

B. Mein Diener David H. Smith steht noch zu meiner Verfügung und ich werde zur gegebenen Zeit meinen Willen zur Ausführung bekanntgeben. Seid in dieser Sache weder beunruhigt noch besorgt, denn es wird schließlich für mein Werk gut sein.

5

A. Wenn ich zu meinen Aposteln sagte, „die Zwölf sollen gemeinsam mit dem Bischof Maßnahmen treffen, das Gesetz des Zehnten durchzuführen und sie sollten vor Gott darauf sehen, dass die so eingehenden zeitlichen Mittel wirklich für den Zweck der Kirche und nicht als Waffe der Macht in den Händen eines einzigen Mannes zum Unterdrücken anderer oder zur Selbsterhöhung von irgendjemand, sei es wer es sei, verwendet werden“;

B. hatte sich derjenige, den ich zum Vorsitz über meine Kirche berufen hatte, noch nicht vor der verstreuten Herde bewährt. Ich gab dieses Gebot an das in geistlichen Dingen nächstbevollmächtigte Kollegium, damit die Verstreuten und diejenigen, die leiden mussten, die Gewissheit bekämen, dass ich nicht zulassen würde, dass derjenige, den ich berufen hatte, das Vertrauen der Getreuen missbrauche noch die Gelder des Schatzamtes für selbstsüchtige Zwecke verschwende.

C. Da das Gesetz des Zehnten so wenig verstanden war und nicht beachtet wurde, wenn es nicht gelehrt und mit den Lehren der Hauptmissionare der Kirche durchgesetzt würde,

D. war und ist nicht beabsichtigt, sie mit der Pflicht der Prüfung der Ausgaben des Schatzamtes oder mit der Verwaltung des Eigentums der Kirche zu beauftragen,

E. es sei denn jeweils im Einvernehmen mit der Präsidentschaft, erforderlichenfalls dem Hohen Rat, dem Bistum, den Bischöfen, den Bischofsagenten im Ausland oder den Konferenzen gemäß den hierzu getroffenen Vereinbarungen notwendig, sich damit zu befassen.

F. Welche Belastung das Kollegium auch immer in diesem Zusammenhang auf sich ruhen fühlte, es ist jetzt entlastet, da der beabsichtigte Zweck erreicht ist;

G. es sei denn, es würde dem Kollegium bekannt werden, dass in der Verwaltung der zeitlichen Dinge der Kirche Missbrauch getrieben würde. Dann soll es sofort durch die geeigneten Amtsträger der Kirche Nachforschungen und Untersuchungen einleiten, die den Missstand beseitigen und die Kirche vor Schaden bewahren.

6

A. Und weiterhin sagt der Geist zu euch, dass „ein Tag vor dem Herrn ist wie tausend Jahre und tausend Jahre wie ein Tag“.

B. Darum besteht das Gesetz, das der Kirche in Abschnitt zweiundvierzig gegeben wurde. Über die Bedeutung einiger Teile daraus ist so viel Streit aufgekommen, als wenn es heute gegeben worden wäre.

C. Der Bischof und seine Berater, der Hohe Rat, der Bischof und sein Rat, die Schatzkammer, der Tempel und die Erlösung meines Volkes bedeuten für mich jetzt das gleiche wie damals, als die Offenbarung gegeben wurde.

D. Jedoch verfolgte der Teil der Offenbarung, der dem Hohen Rat die Verpflichtung auferlegte, bei der Betreuung der Armen der Kirche mitzuhelfen, nicht die Absicht, den Hohen Rat bei der Ausübung seiner Geschäfte und der Berufung über den Bischof zu stellen;

E. es sei denn, er täte es beratend und so, dass keiner der Armen und Bedürftigen vernachlässigt würde.

F. Auch war es nicht vorgesehen, dass der Hohe Rat bei Landkäufen, dem Bauen von Gotteshäusern, dem Aufbau des Neuen Jerusalem und der Sammlung des Volkes bestimmend sein sollte.

G. Die Letztgenannten gehören zum Aufgabenbereich der Präsidentschaft, der Zwölf als Kollegium, der Räte oder anderer Amtsträger der Gemeinden oder der Stützpunkte, wo Gotteshäuser gebaut werden sollen, der Konferenzen und der Generalversammlung der Kirche und zur Anweisung des Herrn durch Offenbarung.

H. Der Hohe Rat könnte nicht rechtmäßig dem Bischof Anweisungen in diesen Angelegenheiten geben und ihn, würde er nicht gehorchen, zu verurteilen und zu bestrafen versuchen.

7

A. Die Arbeit, die jetzt den missionarischen Kollegien der Kirche vorliegt, ist von so zunehmender Bedeutung und Wichtigkeit – das Feld ist weiß zur Ernte und der Arbeiter sind wenig – dass die Zwölf und die Siebziger unter ihrer Leitung, gemeinsam mit denen der Hohepriestern, die reisen und als Missionare predigen können, frei sein sollen, auf ihren Dienst in der Missionsarbeit zu warten.

B. Sie sollen so weit wie möglich die Gemeinden und Bezirke, in denen der Aufbau erfolgt ist, der Sorge und Verwaltung der örtlichen Diener, Hohepriester, Ältesten, Priestern, Lehrern und Diakonen überlassen,

C. um so diese geistigen Kräfte freizusetzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, das Wort in den sich ihnen jetzt öffnenden Gebieten zu predigen.

D. In dieser Arbeit sollen sie, wenn sie jetzt Rat annehmen, sagt der Geist, einen Frieden und eine Kraft verspüren, welche die übertrifft, die sie in der Vergangenheit besessen haben.

8

A. Der Teil des Gesetzes, welcher besagt, „es ist auch Pflicht der Zwölf, alle anderen Amtsträger der Kirche zu ordinieren und in ihr Amt einzusetzen“, ist im Zusammenhang mit der vorhergegangenen Offenbarung und in Übereinstimmung mit dem, was in diesem Buche geschrieben wurde und noch werden wird, zu verstehen.

B. Wenn diese Amtsträger ordiniert und in der Kirche in ihr Amt eingesetzt worden sind, soll es ihnen überlassen sein, in dem, zu dem sie ordiniert worden sind, zu dienen, wobei sie für das, zu dem sie berufen und eingesetzt wurden, verantwortlich sind.

C. Die Zwölf und Siebziger dienen als solche und predigen weiter mit warnender Stimme, taufen, bauen auf und bringen in Ordnung. Sie dehnen ihre Tätigkeit weiter in andere Gebiete aus, bis die Welt gewarnt ist.

D. Es ist der Wille Gottes, dass sie das tun. Ja, wahrlich, so sagt der Geist, wenn sie jetzt ihre Arbeit aufnehmen und die Aufgabe der Fürsorge in den aufgebauten Bezirken oder Konferenzen den örtlichen Dienern unter der Präsidentschaft der Kirche überlassen

E. und das bereits gegebene Gesetz, Hohepriester und Älteste zum Vorsitz über große Gemeinden und Bezirke und auch Evangelisten zu ordinieren und einzusetzen, beachten, dann werden diese in der Kirche eingesetzten Amtsträger von Nutzen sein und derjenige, der das Gesetz erlassen hat, geehrt werden

F. und die Meinungsverschiedenheiten unter den Kollegien werden abgebaut, das Vertrauen wiederhergestellt und Friede wird erfrischend über das Volk kommen.

9

A. Die Kollegien haben nach ihrer Vollmacht den Vortritt wie folgt: Die Präsidentschaft, die Zwölf, die Siebziger auf allen Tagungen und Versammlungen der Mitglieder, wo keine frühere Organisation aufgebaut wurde.

B. Wo eine Organisation aufgebaut und Amtsträger ordiniert und eingesetzt worden sind, kommen die örtlichen Diener in ihrer Rangfolge: Hohepriester, Älteste, Priester, Lehrer und Diakone.

C. Die Parallelen sind: in der Präsidentschaft der Präsident und seine Berater; in der Zweiten Präsidentschaft die Zwölf; in ihrer missionarischen Arbeit zuerst die Zwölf, dann die Siebziger; im örtlichen Dienst die Präsidentschaft, zweitens die Hohepriester, drittens die Ältesten, danach die Priester, Lehrer und Diakone in ihrer Rangfolge.

10

A. Sollte die Kirche oder einer ihrer Teile in Unordnung geraten, ist es Pflicht der verschiedenen oder eines Teils der Kollegien der Kirche, nach Rat der Präsidentschaft, der Zwölf, oder eines Rats der Hohepriester im Notfall Maßnahmen zur Beseitigung dieser Unordnung zu treffen.

B. Wenn die Präsidentschaft in Übertretung befunden wird, dann sind es der Bischof und sein Rat Hohepriester, wie das Gesetz es vorsieht; und die Präsidentschaft und der Hohe Rat, wenn der Bischof und seine Berater, wenn sie Hohepriester sind, in Übertretung befunden werden.

C. Für das Verfahren sollen die Heiligen Schriften sowie die Kirchenartikel und Bündnisse mit den von der Kirche angenommenen Regeln maßgebend sein.

11

Und weiter spricht der Geist: Es ist klug, wenn die Präsidentschaft und die Zwölf in gemeinsamer Beratung die Berufungen vornehmen, die zur Versorgung der Gebiete, die in den von der Präsidentschaft vorgenommenen und den Zwölf empfohlenen Berufungen nicht genannt sind, erforderlich sein könnten, so wie sie es vereinbaren.

12

A. Der Geist sagt weiter: Da Lamoni, Iowa, nach Vereinbarung der Kirche und dem Landesgesetz Hauptgeschäftssitz der Kirche wurde, ist es klug und ratsam, wenn von der Konferenz erwogen und erklärt würde, es zum Sitz der Präsidentschaft der Kirche und zur gegebenen Zeit zum Stützpunkt der Kirche zu machen.

B. Bis dahin kann der Bezirk in Obhut der Bezirksorganisation unter Leitung der Präsidentschaft bleiben. Keiner der Missionare soll im Konferenzjahr oder länger, wie es für zweckmäßig befunden wird, zur Leitung berufen werden.

13

A. Und weiter spricht der Geist: Die Zwölf sollen in Lamoni bleiben und genügend lange nach Schluss der Konferenz weiter mit der Präsidentschaft und den Bischöfen, möglichst mit deren Beratern, zu gemeinsamer Beratung bleiben, um über Angelegenheiten des Gesetzes und allgemeine Angelegenheiten der Kirche Vereinbarungen zu treffen,

B. damit, wenn der reisende Rat in seine Gebiete abreist, kein weiterer Grund zu Misstrauen, Verdacht und Uneinigkeit bestehe.

C. Wenn die Amtsträger im Geiste der Mäßigung, gegenseitiger Nachsicht und Entgegenkommen beraten, werden sie mein Gesetz besser verstehen und Einigkeit in Gedanken und Ziel erreichen.

D. Es ist der Wille eures Herrn und Gottes, dass dies so geschehe. Es sollte vorher geschehen sein. Aber der Böse hat es verhindert in dem Wunsche, den Erfolg meines Werkes auf Erden zu vereiteln.

14

Aus dem gleichen Grunde erscheint es mir nicht ratsam, die Kollegien der Ersten Präsidentschaft und der Zwölf, welche Apostel und Hohepriester sind, voll zu besetzen. Es ist nicht ratsam, dass ein Patriarch für die Kirche benannt und bestimmt werde.

15

Mein Diener Thomas W. Smith steht zu meiner Verfügung. Sein Bischofsamt soll noch einige Zeit fortdauern. Wenn er vollständig genesen ist, wird er die Arbeit wieder voll aufnehmen. Wenn ich ihn zu mir nehme, wird ein anderer an seiner Statt bestimmt, wenn das Kollegium besetzt wird.

16

A. Und nun rede ich zu meinen Ältesten, Aposteln und Hohepriestern meiner Kirche: Macht weiter in dem Dienste, zu dem ihr berufen seid. Wenn ihr nicht mit allen Punkten des Gesetzes einverstanden seid, dann seid geduldig und nicht streitsüchtig. Soweit ihr könnt, vereinbart gemeinsame Arbeit ohne Schärfe, Verwirrung oder Groll.

B. In eurer Stellung und dem Platz in der Arbeit für die Kirche seid ihr gleichwertig. Wenn ihr euch in Ehre gegenseitig begünstigt, werdet ihr nicht nach Vorrang oder Stellung in Pflicht und Recht streben und von mir gesegnet sein.

17

A. Ja, wahrlich, so spricht der Herr zu den Ältesten der Kirche: Seid weiterhin standfest und getreu.

B. Nichts soll euch voneinander und von dem Werke trennen, zu dem ihr berufen seid. Ich will mit meinem Geiste und der Gegenwart meiner Macht bei euch sein bis ans Ende. Amen.

Joseph Smith