Abschnitt 125

Offenbarung, gegeben durch Joseph Smith III am 15. April 1901 in Lamoni, Iowa. Diese Offenbarung war insofern ungewöhnlich, als erstmals die inspirierte Botschaft der Generalkonferenz ohne vorherige Vorlage in den Kollegien unterbreitet wurde. Joseph erklärte, er sei „ersucht“ worden, so zu verfahren. Die Konferenz verwies das Dokument an die Kollegien. Nachdem die Kollegien günstig berichtet hatten, wurde sie von der Körperschaft genehmigt. Gleichzeitig wurde gefordert, sie in Lehre und Bündnisse aufzunehmen.

Erklärung und Offenbarung.

Vor dem weiteren Eingehen auf die Geschäfte habe ich etwas zu erklären. Ich hatte eine schlaflose Nacht. Nachdem ich mich, wie ihr wissen müsst, müde zur Ruhe begeben hatte, verbrachte ich eine Zeitlang im stillen Gebet, wie ich es auch den ganzen Tag über getan hatte. Plötzlich war ich hellwach und von da an war ich im Geiste und der Geist der Inspiration brannte in meiner Brust. Durch diesen wurde ich aufgefordert, in das Haus der Versammlung zu gehen und mitzuteilen, was mir als Licht und Weisung gegeben worden war. Ich hoffe, es wird für euch auch so sein.

Fehlstelle in der Präsidentschaft

1

Der Nachfolger meines Dieners W. W. Blair ist bereits im Kollegium. Die Voraussetzungen für seinen Eintritt in das Präsidium sind jedoch noch nicht gegeben. Sie werden zur gegebenen Zeit da sein. In der Zwischenzeit soll die Präsidentschaft so bleiben, wie sie ist.

Fehlstelle bei den Zwölf

2

Zum Besetzen dieser Fehlstelle wurde ich angewiesen, den Namen „meines Dieners Peter Andersen“ zu nennen.

Evangelisten

3

A. Der Patriarch ist ein Evangelist. Die Aufgaben seines Amtes liegen im evangelischen Dienst: Predigen, lehren, auslegen, ermahnen, Erweckungsgottesdienste abhalten, Gemeinden und Bezirke besuchen, je nachdem Weisheit ihn leitet, Einladung und Aufforderung oder der Geist Gottes es bestimmt und fordert;

B. um die Heiligen zu trösten, der Kirche ein Vater zu sein, den Einzelnen Rat und Auskunft zu geben, die danach verlangen, zum Erteilen geistlicher Segnungen Hände aufzulegen und, wenn so geleitet, auf die Abstammung des einen, der gesegnet ist, hinzuweisen.

4

A. Als reisender Diener soll er von Amtsverpflichtungen und der Sorge um örtliche Gemeinden oder Kirchen- und Bezirksangelegenheiten unbelastet sein.

B. Wenn er reist, predigt oder Erweckungsgottesdienste abhält, muss er mit den Amtsträgern der Gemeinde und des Bezirks zusammenarbeiten, wobei er der Aufsicht des verantwortlichen Missionars nicht untersteht, es sei denn, er würde seine Grenzen überschreiten, falsche Lehren verkündigen oder in Übertretung befindlich befunden werden.

C. Er darf sich nicht in Gemeinde-, Bezirks- oder Gebietsangelegenheiten einmischen.

D. Er darf nicht auf ihm gegenüber vorgebrachte Klagen von Einzelpersonen hören. Bestehen diese aber darauf, ihm ihre Schwierigkeiten vorzutragen, muss er sie bitten und ersuchen, diese schriftlich unter Angabe der Unterschrift, Zeit, Ort sowie Art der Schwierigkeiten sowie Zeugen einzureichen. Je nach Lage des Falles ist es seine Pflicht, dies den Amtsträgern der Gemeinde oder des Bezirks vorzulegen.

E. Er darf weder als für eine Gemeinde noch für einen Bezirk verantwortlich eingesetzt werden. Dies sind Rechte, die zum Amte des Patriarchen und Evangelisten gehören.

5

A. Der Präsidierende Patriarch soll als der Erste angesehen werden und in den Beratungen der Patriarchen den Vorsitz führen.

B. Außer diesen Aufgaben kann der Patriarch an den Beratungen der Kollegien teilnehmen, wo er um Rat gefragt werden kann. Er hat aber dort weder Stimme noch Stimmrecht, es sei denn aus Entgegenkommen, noch direkten Einfluss auf die Kollegien.

6

A. Andere Evangelisten außer dem präsidierenden Patriarchen haben ähnliche Aufgaben in den Bezirken, in denen sie ernannt worden sind.

B. Wie mein Volk weiß, wurden Offenbarungen gegeben, dass diese Männer ordiniert werden sollten. Aber bisher haben diejenigen, die mit diesen Aufgaben betraut worden sind, diese vernachlässigt, weil sie die Rechte und Pflichten dieses Amtes nicht verstanden haben. Meine Diener sollen dies beachten und nicht länger zögern.

Vorschriften über Vertretung

7

A. Mein Diener wurde angewiesen, der Kirche Vorschriften über die Vertretung vorzulegen. Er hat der Körperschaft verschiedentlich mitgeteilt, dass er so geleitet war. Aber die Konferenz meines Volkes hielt es für richtig, diese Artikel und Vorschriften der Vertretung abzuändern und es schweben noch Vorschläge, sie noch weiter abzuändern.

B. Die Anweisung des Geistes geht dahin, sie so zu belassen wie sie sind, bis auf die Zeit, da die zunehmende Anzahl der Mitglieder der Kirche entweder eine größere Anzahl von Delegierten verlangt oder deren Anzahl, die die Kirche als Vertretung verlangen kann, begrenzt werde.

8

Das im Gesetz gebrauchte Wort „Älteste“ umfasst nur diejenigen, die im Melchisedekischen Priestertum sind. Alle Gruppen und Ränge dieses Priestertums werden mit „Älteste“ bezeichnet.

9

Die einzige Qualifikation der von den Gemeinden und Bezirken gewählten Delegierten sollten Mitgliedschaft und guter Ruf sein, da durch den Geist bestimmt worden ist, dass diejenigen, außer Ältesten, so vertreten werden sollen.

Stützpunkte

10

A. Mein Volk wird angewiesen, zwei Stützpunkte aufzubauen; einen in Independence und einen anderen in Lamoni, Iowa. Diese sind nach dem Muster des Gesetzes aufzubauen, mit einem Präsidierenden Hohepriester, mit Beratern, einem Hohen Rat und einem Bischof mit seinen Beratern.

B. Diese Stützpunkte sollen die jetzigen Grenzen der Bezirke mit Mittelpunkten in den genannten Städten umfassen.

C. Die meisten der zu wählenden Räte sollen an den angegebenen Orten wohnen, damit immer eine genügende Körperschaft zur Durchführung der Geschäfte da sei.

Traktate

11

A. Es ist Aufgabe der Kirche, für Traktate in den skandinavischen, deutschen, chinesischen, japanischen, portugiesischen und anderen Sprachen zu sorgen, wie die Missionsarbeit es erfordert.

B. Diese Traktate sind von den im Dienst und nicht im Dienst befindlichen Brüdern zu verfassen, die ein Talent zum Schreiben haben. Sie sind vor Veröffentlichung der Präsidentschaft vorzulegen.

C. Sie sollen kurz und klar geschrieben und in genügender Zahl gedruckt werden, um die reisenden Diener mit den erforderlichen Mengen zur Verteilung auszustatten.

Ausländische Missionen

12

A. Die nicht im Lande Josephs befindlichen ausländischen Missionen, die offiziell zu Lebzeiten der Märtyrer gegründet wurden, sollen als von uns gegründet angesehen werden, ganz gleich, ob sie noch zu Lebzeiten der Märtyrer eingerichtet und fortgeführt oder nach deren Tode in Rechtschaffenheit weitergeführt worden sind – ganz gleich, wohin diese ausgesandt worden waren.

B. Bei anderen, nicht so ins Leben gerufenen Missionen, wird es zweckmäßig sein, dass die Zwölf entweder selbst hingehen oder in Ausübung ihrer missionarischen Vollmacht nach den Bestimmungen des Gesetzes einen von den Siebzigern hinschicken.

13

A. Über die Weiterführung zweier dieser Missionen wird gesagt und angewiesen:

B. Schickt den Bischof mit seinem Diener Gomer T. Griffiths nach England, um dort zu helfen, die Angelegenheiten der Kirche zu ordnen, den Dienst an Ort und Stelle aufzubauen und um festzustellen, welche Hilfe in der Missionsarbeit von Amerika aus erforderlich ist.

C. Genehmigt die Wahl und Ordination eines Hohepriesters als Bischof in England, auf dass dies als Antwort auf die Bitten meiner Diener in diesem Lande so schnell wie möglich und zuverlässig geschehe.

D. Ermächtigt den Patriarchen als einen aus der Präsidentschaft, Australien und die Inseln des Meeres, die Gesellschaftsinseln, zu besuchen, um den Stellen dort mit seinem Rat bei der Erfüllung ihrer Missionsarbeit zu helfen

E. und auch bei der Auswahl und Ordination eines Hohepriesters, der mit Vollmacht der Konferenz das Amt eines Bischofs ausübt.

14

A. Die Gemeinden und Gebiete sind nach den in früheren Offenbarungen gegebenen Bestimmungen des Gesetzes zu führen. Sie sollen das, was ihnen als mein Gesetz der Kirche gegeben worden ist, als mein Gesetz zur Leitung meiner Kirche ansehen.

B. Diese Angelegenheiten sind nicht durch Kundgebungen des Geistes zu führen, es sei denn, die Leitung und Kundgebung käme durch einen ordentlich bevollmächtigten Amtsträger der Gemeinde oder des Bezirks.

C. Wenn mein Volk die Amtsträger, die ich berufen und in der Kirche eingesetzt habe, achtet, will ich diese auch achten. Wo nicht, können sie nicht die Fülle der Gaben und den Segen der Anweisungen erwarten.

15

A. Prophezeiungen beim Dienst an denjenigen, die krank sind, waren eine ausgiebige Quelle von Schwierigkeiten unter meinem Volke.

B. Sie (die Amtsträger) müssen beachten, dass dies nicht von ihnen verlangt wird, es sei denn durch direkte Kundgebung des Geistes, der dies eingibt.

C. Betet für die Kranken, salbt sie mit Öl, wie das Gesetz es gebietet und überlasst sie meiner Hand, damit der Geist nach meiner Weisheit mit ihnen verfahre.

D. Es gab viele geistliche Offenbarungen. Einige davon waren falsch. Unter meinem vor vielen Jahren gegebenen Gesetz sind diejenigen, die solche falschen Angaben machen, von meinem Volke nicht zu fürchten.

E. Sie sind nicht berechtigt, sich von ihren menschlichen Gefühlen über das hinaus übermannen zu lassen, was in den Heiligen Schriften geschrieben ist. Der Geist der Propheten ist den Propheten vorbehalten.

16

A. Die Schulden der Lehranstalt sind zu bezahlen. Von den von den Konferenzen der Ältesten der Kirche ausgehenden Dienern wird nicht erwartet, noch sind sie berechtigt, der Ausführung dessen, womit das Bischofsamt zur Begleichung dieser großen Schuld beauftragt wurde, Hindernisse in den Weg zu legen.

B. Ihr Recht auf freie Rede und Freiheit des Gewissens erlaubt ihnen als Einzelpersonen nicht, die Gebote der zur Konferenz versammelten Körperschaft zu hintertreiben.

C. Sie sind ausgesandt als Diener das Evangelium zu predigen. Ihre Stimme soll, wenn sie dem entgegensteht, was in den Konferenzen vorgebracht wird, wohl in den Konferenzen, nicht aber in den Missionsgebieten gehört werden, um die Erfüllung der Ziele, mit denen die Amtsträger der Kirche beauftragt wurden, nicht zu behindern.