Abschnitt 128

Auf der Jahreskonferenz von 1909 verlangte Bischof E. L Kelley die Einberufung einer Versammlung der Ältesten, um die Organisation und die Verfahrensfragen für die Sammlung und die Fürsorge für die Armen zu beraten. Auf der hierzu einberufenen Versammlung baten die Ältesten die Erste Präsidentschaft um Anweisung. Auf der folgenden Versammlung bat Präsident Smith um Unterstützung und Gebete, da er göttliche Leitung erbat. Demzufolge wurde der 18. April von den Ältesten als Tag des Fastens und des Gebets um solche Leitung gehalten.

Am 19. April 1909 wurde den Ältesten von Präsident Joseph Smith folgende Offenbarung vorgelegt, die von diesen dann an die Kollegien weitergeleitet wurde. Nach deren Genehmigung nahmen die Ältesten eine Entschließung an, „dass das Dokument als Ganzes angenommen“ werde. Dies wurde in der Konferenz berichtet. Die Offenbarung ist mit dem 18. April 1909 in Lamoni, Iowa, datiert. Sie wurde von der Konferenz angenommen und ihre Aufnahme in die Bündnisse und Gebote angeordnet.

An die Ältesten: Brüder: Soweit die Arbeitsbelastung der Konferenz und die besonderen Umstände es zuließen, habe ich die von dem Bischof zur Beratung durch uns vorgetragene Angelegenheit standhaft dem Herrn mit der Bitte um Anweisung vorgelegt. Ob das, was mir eingegeben wurde, die Lage entspannt, weiß ich nicht. Ich bringe es aber vor, wie es ist.

1

A. Die mit dem Werk verbundenen Umstände, die zunehmende Anzahl der Mitglieder der Kirche, der immer stärker werdende Wunsch nach Sammlung und die bestehende Notwendigkeit, in der Umgebung Plätze für die Ansiedlung zu bekommen,

B. sowie die bestehenden Gesetze der Vereinigten Staaten, besonders die des Staates Missouri, verlangen, dass das Bischofsamt zu Maßnahmen bevollmächtigt werde, diejenigen zusammenzufassen, die bereit und willens sind, sich als Gemeinschaften an einer Kolonisierung an verschiedenen Orten zu beteiligen,

C. wo Ansiedlungen erfolgen können und wo Eigentum rechtmäßig gekauft und besessen werden kann. Und dies zu ihrem eigenen und dem Wohle der anderen Kirchenmitglieder und der gesamten Kirche, wenn sie aufgebaut ist.

2

A. Die zu leistende Arbeit ist Sache derer, die durch Weisung Gottes zu Verwaltern des Eigentums der Kirche gemacht wurden.

B. Diese sind durch ihre Ernennung bevollmächtigt, für das Eigentum der Kirche zu sorgen und dieses Eigentum, welches ihnen anvertraut ist, nutzbar zu machen um das erklärte Ziel zu erreichen.

3

A. Der Bischof und seine Berater sind, gemeinsam mit den anderen Bischöfen der Kirche und den Amtsträgern, die der Bischof zusammenrufen kann, um mit ihnen zu beraten, berechtigt, das Vorgehen zu planen.

B. Sie werden durch den Geist der Weisheit und Offenbarung geleitet werden, die ihnen anvertraute Arbeit zu leisten.

4

A. An diejenigen, die sich in der Umgegend sammeln, wurde schon der Rat gegeben, sich mit dem Bischof und den Ältesten zu beraten, ehe sie in diese Gegenden ziehen,

B. damit ein solcher Umzug derer, die umsiedeln und ihren Wohnsitz in jenen Gegenden nehmen wollen, erst stattfinde, nachdem alles vorbereitet worden ist.

5

Es ist leicht begreiflich, dass der Begriff „in der Umgegend“ mehr bedeuten muss, als nur ein kleiner Streifen Landes um den Mittelpunkt herum; und dass die Notwendigkeit des Sammelns einer großen Mehrheit der Kirche nur durch sorgfältige Ansiedlung so vieler in einem Gebiet geplant werden kann, als dies mit der Stimmung des Volkes und mit den bestehenden Gesetzen in den Gegenden, wo diese Ansiedlung erfolgen soll, möglich und vereinbar ist.

6

A. Eine große Vielfalt von Berufen, Beschäftigungen und Tätigkeiten wird Schwierigkeiten bereiten und die Möglichkeit einer Ansiedlung und eines engen Zusammenlebens ausschließen.

B. Es liegt daher im Aufgabenbereich derer, auf denen die Last der Organisation ruht, andere als nur einfach ländliche oder landwirtschaftliche Gemeinschaften zu bilden.

C. Unter diesen Gesichtspunkten sollen solche gewerblichen Gesellschaften angesiedelt werden, wie es die verschiedenen Fähigkeiten der vorhandenen Arbeitskräfte erfordern.

7

A. Es wurde prophezeiht, dass die Heiden am Wiederaufbau der wüsten Örter Zions mithelfen sollen.

B. Das kann sich nicht auf die Bewohner Zions beziehen, die reinen Herzens sind; sondern es muss sich auf Orte beziehen, die in der Umgegend in Besitz genommen wurden oder noch werden.

C. Die Heiligen können keinen Platz im Lande Zion in Besitz nehmen, der dem bürgerlichen Recht nicht untersteht. Als Bürger des Staates, die ihre Freiheiten nach dem Gesetz haben, müssen sie diese Gesetze ordnungsgemäß anerkennen und achten.

D. Der Herr hat geredet, dass die Vorbedingung zum Beachten des Gesetzes solange gelten muß, bis Der kommt, dessen Recht es ist, zu kommen und die Herrschaft über sein Volk zu übernehmen.

E. Diese Organisationen oder Gemeinschaften müssen nach den Bestimmungen der Gesetze gegründet und bis zum Schluss geführt werden, wenn sie denen zum Wohle dienen sollen, die in ihnen arbeiten.

8

A. Der Geist redet weiter: Diese im Gesetze vorgesehenen Organisationen sollen gegründet werden. Der aus ihnen erzielte Gewinn soll den Heiligen zufließen. Doch dadurch können sie sich nicht so vollständig einer gewissen Abhängigkeit von den sie umgebenden Heiden entziehen, als dass sie einem gegenseitigen Verkehr untereinander gänzlich entraten könnten.

B. Doch es obliegt den Heiligen, dass sie, wenn sie die Früchte dieser Organisation ernten, sich bei der Leitung ihrer Organisation im Einzelnen so verhalten, dass sie wohl in, aber nicht von der Welt sind:

C. auf dass sie ehrlich und achtbar vor Gott und allen Menschen leben und handeln und dass sie die Dinge dieser Welt so gebrauchen, zu denen sie von Gott bestimmt sind, damit die Orte, die sie in Besitz haben, leuchteten wie Zion, die Erlöste des Herrn.

9

Der Bischof soll angewiesen und bevollmächtigt werden, so schnell als es nach Beratung mit den oberen Amtsträgern der Kirche, die zu geeigneten Beratern in geistlichen und zeitlichen Dingen bestimmt sind, für zweckmäßig befunden wird, die Bestimmungen des Gesetzes der Organisation, welche nach dem Gesetz zu den Aufgaben des Bischofs gehört, auszuführen.

Lamoni, Iowa

  1. April 1909

Joseph Smith