Abschnitt 48

1

A. Es ist erforderlich, dass ihr zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt, wie es euren Umständen nach angebracht ist, in euren Wohnstätten bleibt.

B. Soweit ihr Grundstücke besitzt, sollt ihr sie mit euren Brüdern aus dem Osten teilen.

C. Sofern ihr keine Grundstücke besitzt, sollen sie jetzt in der Umgebung gekauft werden, wie es ihnen gut dünkt, denn sie müssen gegenwärtig Stätten haben, an denen sie wohnen können.

2

A. Es ist erforderlich, dass ihr all das Geld anspart das ihr könnt, damit ihr rechtschaffen alles was ihr bekommen könnt, beschafft, auf dass ihr jeweils in der Lage seid, Grundstücke als Erbteil für die Stadt zu kaufen.

B. Der Ort soll noch nicht offenbart werden, wenn aber eure Brüder aus dem Osten kommen, sind bestimmte Männer zu ernennen, denen gegeben werden soll, den Ort zu kennen, oder denen er offenbart werden soll.

C. Und ihnen soll aufgetragen werden, die Ländereien zu kaufen und einen Anfang zu machen, um den Grundstein für die Stadt zu legen.

D. Und dann sollt ihr anfangen, euch mit euren Familien zu sammeln, jedermann gemäß seiner Familie, nach seinen Verhältnissen, wie es für ihn von der Präsidentschaft und dem Bischof der Kirche nach den Gesetzen und Geboten, welche ihr bekommen habt und hierzu noch bekommen werdet, verordnet werden soll. So sei es. Amen.