Abschnitt 82

1

A. Wahrlich, so redet der Herr ergänzend zu den Gesetzen der Kirche über die Frauen und Kinder, die zur Kirche gehören und ihren Ehemann oder Eltern verloren haben.

B. Frauen haben an ihre Ehemänner Anspruch auf Unterhalt bis ihre Männer gestorben sind. Und wenn sie nicht als Übertreter befunden werden, sollen sie zur Gemeinschaft der Kirche gehören.

C. Wenn sie aber nicht gläubig sind, sollen sie keine Gemeinschaft mit der Kirche haben. Dennoch können sie nach den Gesetzen des Landes auf ihrem Erbteil verbleiben.

2

A. Alle Kinder haben einen Unterhaltsanspruch an ihre Eltern bis sie volljährig sind. Danach haben sie einen Anspruch an die Kirche; mit anderen Worten, an die Schatzkammer des Herrn, wenn ihre Eltern nicht haben, wovon ihnen ein Erbteil zu geben.

B. Die Schatzkammer soll durch Opfergaben der Kirche unterhalten werden, damit die Witwen und Waisen, genau wie die Armen, unterstützt werden können. Amen.